Heilmittelverordnung
Die Heilmittelverordnung für die Behandlung in unserer Praxis erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine
psychisch-funktionelle Behandlung handelt. Sie können sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien in Anspruch nehmen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Gesetzliche Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung in der Ergotherapie beträgt in der Regel 10 % der Kosten für die Behandlung. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. für bestimmte Personengruppen, die von der Zuzahlung
befreit sind.
Die Befreiung einer Zuzahlungspflicht beantragen Sie bei der Krankenkasse, sie richtet sich nach ihrer Einkommensgrenze.