Heilmittelverordnung 

Die Heilmittelverordnung für die Behandlung in unserer Praxis erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeuten. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine psychisch-funktionelle Behandlung handelt. Sie können sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien in Anspruch nehmen.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Gesetzliche Zuzahlung 

Die gesetzliche Zuzahlung in der Ergotherapie beträgt in der Regel 10 % der Kosten für die Behandlung. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. für bestimmte Personengruppen, die von der Zuzahlung befreit sind.

Die Befreiung einer Zuzahlungspflicht beantragen Sie bei der Krankenkasse, sie richtet sich nach ihrer Einkommensgrenze.

 

 

 

Kontakt Ergotherapiepraxis (für alle terminlichen Anfragen):

030 60962781

[email protected]

Krossenerstrasse 2 - 10245 Berlin  

Kontakt Diana Krämer (keine Therapieanfragen - Terminanfragen bitte an die Praxis stellen):

 [email protected]

 

 

 

 

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